Auslandsaufenthalte

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Auslandsaufenthalte

Auslandsaufenthalte §20 GSO

Bitte beachten Sie, dass wir Auslandsaufenthalte nur in der 11. Jahrgangsstufe genehmigen können.

Folgende Voraussetzungen für eine Genehmigung müssen erfüllt sein:

  • Positiver Vorrückungsentscheid für die 11. Jahrgangsstufe
  • Nachweis über den Besuch einer Schule im Ausland, welche der in Bayern besuchten Schulart entsprechen muss. Bei Rückkehr muss eine Bestätigung der Auslandsschule vorgelegt werden.
  • Nachweis über die Unterbringung im Ausland (Internat, Gastfamilie)

Des Weiteren gelten folgende Regelungen:

  • Eine Genehmigung für eine Beurlaubung wird nur einmal erteilt
  • Zeitliche Möglichkeiten:
    • Während der gesamten 11. Jahrgangsstufe: Der Schüler / Die Schülerin rückt auf Probe in die 12. Jahrgangsstufe vor. Es gilt die GSO § 6 (5).
      Bei Rückkehr vor Schuljahresende Es besteht Anwesenheitspflicht in der 11. Klasse ab dem Zeitpunkt der Rückkehr.
    • Nur teilweise bzw. mehrere Monate: Der Schüler / Die Schülerin muss während der Anwesenheit am TMG vorrückungsrelevante Leistungen erbringen. Für die Zeit nach der Rückkehr gelten Übergangsregelungen für das Erbringen von Leistungsnachweisen.
  • Ein privat organisierter Schüleraustausch kann genehmigt werden, wenn der Auslandsaufenthalt des Schülers / der Schülerin des TMG in der 11. Jahrgangsstufe stattfindet. Austauschschüler*innen können in der 10. oder 11. Klasse eingeladen werden.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Frau Liemer unter m.liemer@muenchen.de